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Zulassung als Fachbetrieb gem. §62 WHG

Seit dem 25.10.2018 bin ich Mitglied in der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. .

Seit dem 1. August 2017 gibt es die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefärdenden Stoffen AwsV. Diese besagt, dass es nun eine Bundeseinheitliche Fachbetriebspflicht für alle Arbeiten an oberirdischen und unterirdischen Heizölverbraucheranlagen >1000 Liter gibt.

Jeder Betreiber ist für seine Tankanlage verantwortlich. Er muss regelmäßig schauen, ob die Anlage in Ordnung ist. Sollte die Anlage wiederkehrend prüfpflichtig sein, ist er dafür verantwortlich, rechtzeitig einen Sachverständigen zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Festgestellte Mängel sind durch einen Fachbetrieb nach Wasserrecht zu beheben. Leider wird bei den Betreibern zu wenig über die Sicherheit bei einem Heizöltank nachgedacht, obwohl kleinste Mengen Heizöl ( 1 Tropfen Heizöl verschmutzt ca. 1000 Liter Wasser) die in das Grundwasser gelangen schon sehr große Schäden anrichten können.